Non-Dom6 Min. Lesezeit · Aktualisiert 22. Mai 2026

Non-Dom in Zypern 2026: Was sich für deutsche Auswanderer ändert

Was du als deutscher Auswanderer 2026 zum Non-Dom-Status in Zypern wissen musst – ohne Steuerlatein. Welche neuen Regeln gelten, welche Verlängerung Zypern jetzt anbietet und welche Belege die zyprische Steuerbehörde wirklich verlangt.

Flagge der Republik Zypern auf strukturierter Steinwand – Symbol für den Non-Dom-Status und Steueransässigkeit in Zypern
Bild: Envato
Faustregel in 30 Sekunden

Non-Dom heißt: Du wohnst und zahlst Steuern in Zypern, aber Zypern sieht dich nicht als „heimisch" – also 0 % Extra-Steuer auf Dividenden, Zinsen und Kapitalerträge. Voraussetzung ab 2026: mindestens 60 Tage im Jahr in Zypern, eine ganzjährig verfügbare Wohnung dort und eine wirtschaftliche Anbindung (eigene Firma oder Job). Steuer auf den Firmengewinn: 15 %. Den Status kannst du jetzt zweimal um je 5 Jahre verlängern.

Stell dir vor, du ziehst nach Zypern. Du wohnst dort, gehst dort einkaufen, lebst dort. Aber Zypern sagt: „Du bist nicht hier geboren, du bist nicht wirklich einer von uns – also ziehen wir dir keine extra Steuer auf deine Gewinne aus Aktien, Zinsen oder Dividenden ab." Genau das ist der Non-Dom-Status. Auf gut Deutsch: „nicht heimisch". Das ist seit Jahren der Hauptgrund, warum deutsche Unternehmer den Schritt nach Zypern überhaupt machen.

Am 22. Dezember 2025 hat das zyprische Parlament eine große Steuerreform beschlossen. Sie gilt seit dem 1. Januar 2026. Ein paar Sachen sind besser geworden, ein paar schlechter. Ich erklär dir alles in normalem Deutsch.

Was sich 2026 geändert hat

  • Die Steuer auf den Gewinn deiner zyprischen Firma steigt von 12,5 % auf 15 %. Das ist eine internationale Mindeststeuer, die fast alle Länder eingeführt haben. Trotzdem immer noch deutlich weniger als in Deutschland.
  • Es gibt in Zypern einen Extra-Aufschlag auf Dividenden, den sogenannten Verteidigungsbeitrag. Den zahlen aber nur Zyprer, die in Zypern verwurzelt sind. Für dich als Non-Dom: weiterhin 0 %.
  • Die Pflicht, gedanklich 70 % deines Gewinns auszuschütten, ist weg. Klingt absurd, war es auch: Früher hat dich der zyprische Staat besteuert, als ob du dir 70 % deines Firmengewinns als Dividende ausgezahlt hättest – selbst wenn du es nicht getan hast. Vorbei.
  • Ein zusätzlicher Aufschlag auf Mieteinnahmen ist abgeschafft. Du zahlst nur noch ganz normale Einkommensteuer plus 2,65 % Krankenkasse auf die Miete.
  • Der steuerfreie Grundbetrag steigt auf 22.000 Euro pro Jahr (vorher 19.500). Bis dahin zahlst du auf dein persönliches Einkommen gar nichts.
  • Verluste kannst du jetzt 7 Jahre lang mit künftigen Gewinnen verrechnen (vorher 5).
  • Den Non-Dom-Status kannst du jetzt verlängern. Normal läuft er nach 17 Jahren ab. Neu: Du darfst zweimal um je 5 Jahre verlängern – kostet 250.000 Euro pro Verlängerung. Zum ersten Mal hast du also langfristige Planungssicherheit.
  • Die kleine Stempelsteuer auf Verträge ist abgeschafft. Nur bei Immobilien, Bank- und Versicherungsverträgen gibt es noch Ausnahmen.
  • 5 % Quellensteuer auf Dividenden in Steueroasen. Heißt: Wenn deine zyprische Firma Geld in ein Land überweist, das auf der schwarzen oder grauen Liste der EU steht, zieht Zypern 5 % ab. Für normale Empfänger in Deutschland oder der EU: weiter 0 %.

Wer darf überhaupt Non-Dom werden?

Zwei Voraussetzungen müssen passen. Erstens: Dein Heimatland von Geburt darf nicht Zypern sein. Entscheidend ist, woher dein Vater zum Zeitpunkt deiner Geburt kam – eine alte britische Tradition. Wenn dein Vater Deutscher war, bist du klar raus aus Zypern. Gut für dich. Zweitens: Du darfst in den letzten 20 Jahren nicht 17 Jahre lang in Zypern Steuern gezahlt haben. Auch das trifft auf Neu-Auswanderer praktisch nie zu.

Zusätzlich musst du in Zypern als steuerlich „ansässig" gelten. Dafür gibt es zwei Wege:

  • Der einfache Weg – 183 Tage: Du bist mehr als ein halbes Jahr in Zypern. Mehr brauchst du nicht. Keine Wohnung, kein Job, keine Firma – nur die Tage.
  • Der praktische Weg – 60 Tage: Für mobile Unternehmer. Du bist mindestens 60 Tage im Jahr in Zypern, in keinem anderen Land mehr als 183 Tage, du hast eine ganzjährig verfügbare Wohnung in Zypern und eine wirtschaftliche Anbindung (deine eigene Firma in Zypern, ein Job dort oder du bist Geschäftsführer einer zyprischen Firma). Diese Anbindung darf während des Jahres nicht enden.

2026 weggefallen: Bei der 60-Tage-Regel gab es früher noch eine fiese Zusatzhürde: Du durftest in keinem anderen Land steuerlich ansässig sein. Diese Hürde ist seit der Reform weg. Damit ist die 60-Tage-Route in der Übergangsphase nach dem Wegzug aus Deutschland endlich realistisch.

Welche Papiere du in Zypern abarbeiten musst

  1. Den gelben Aufenthaltsausweis für EU-Bürger. Den nennen die Briten und alle anderen vor Ort „Yellow Slip" – ist aber einfach nur die zyprische Anmeldebescheinigung. Du beantragst sie beim Migrationsamt.
  2. Deine zyprische Steuernummer. Beantragst du bei der zyprischen Steuerbehörde – ein einfaches Formular.
  3. Den eigentlichen Non-Dom-Antrag. Das ist ein Standardformular mit dem Titel „Erklärung, dass ich nicht in Zypern heimisch bin". Du reichst es ein, die zypriotische Steuerbehörde schaut zwei bis drei Wochen drauf und schickt dir dann schriftlich die Bestätigung. Diese Bestätigung ist dein wichtigstes Dokument – heb sie gut auf.
  4. Deine jährliche Steuererklärung – elektronisch. Plus eine kleine Extra-Erklärung zum Verteidigungsbeitrag, in der du auf deinen Non-Dom-Status verweist.
  5. Eine offizielle Bescheinigung, dass du in Zypern steuerpflichtig bist. Damit beweist du dem deutschen Finanzamt und deutschen Banken, dass du wirklich in Zypern Steuern zahlst. Pflicht, sobald du dich auf das Abkommen zwischen Deutschland und Zypern berufen willst.
  6. Anmeldung beim zyprischen Gesundheitssystem. Das heißt vor Ort GeSY – also einfach die staatliche Krankenversicherung. Du zahlst 2,65 % deines Einkommens.

Welche Nachweise wirklich verlangt werden

Die Papiere oben sind nur der einfache Teil. Schwieriger ist der Beweis, dass du Zypern tatsächlich lebst. Eine gute zyprische Anwaltskanzlei will vor dem Non-Dom-Antrag typischerweise das hier sehen:

  • Einen beglaubigten Mietvertrag über eine Wohnung in Zypern – oder die Eigentumsurkunde, wenn du gekauft hast. Der Vertrag muss beim Grundbuchamt hinterlegt, beim Finanzamt abgestempelt und vom Dorfvorsteher („Muhtar", das ist der gewählte Vorsteher deiner zyprischen Gemeinde) unterschrieben sein. Mit seiner Unterschrift bestätigt er, dass du dort wirklich wohnst.
  • Die letzten zwei Stromrechnungen mit realistischem Verbrauch. Rechnungen unter 30 Euro pro Monat akzeptiert keiner – da wohnt offensichtlich niemand. Pack das Jahres-Stromstatement dazu.
  • Deine privaten Kontoauszüge der letzten 3 Monate mit möglichst vielen kleinen Zahlungen vor Ort (Kaffee, Tanken, Supermarkt). Aus den Auszügen müssen mindestens 60 Tage Aufenthalt erkennbar sein. Mach dir am besten ein extra Privatkonto bei einer zyprischen Bank, das du nur für Ausgaben in Zypern nutzt – dann ist der Nachweis später ein Kinderspiel.
  • Eine Ausweis- oder Passkopie deines Vaters als Beweis, dass dein Geburts-Heimatland nicht Zypern ist. Wenn du das Dokument nicht bekommst, geht auch eine eidesstattliche Erklärung vor einem zyprischen Gericht.
  • Den Fahrzeugbrief, falls du in Zypern ein Auto gekauft oder zugelassen hast.
  • Dein Tagebuch über deinen Aufenthalt – also eine einfache Liste, an welchem Tag du wo warst, plus die Belege dazu: Bordkarten, Hotelrechnungen, Kartenzahlungen. Genau das, was wir bei ExpatProof automatisch für dich sammeln.

Was dich der Non-Dom-Status 2026 spart

  • Dividenden: für dich als Non-Dom 0 % Verteidigungsbeitrag (Zyprer zahlen 5 %).
  • Zinsen: 0 % (Zyprer zahlen 30 %).
  • Mieteinnahmen: seit 2026 nur noch normale Einkommensteuer plus 2,65 % Krankenkasse.
  • Gewinne aus dem Verkauf von Aktien und Wertpapieren: komplett steuerfrei – Ausnahme: zyprische Immobilien.
  • Einnahmen aus Patenten und eigener Software: effektiv rund 2,5 % Steuer, wenn die Voraussetzungen passen. Das nennt sich „IP-Box" – aber lass dich vom Namen nicht erschlagen, gemeint ist einfach eine Steuerermäßigung für selbst entwickeltes geistiges Eigentum.

Was Deutschland parallel prüft

Ein perfekter Status in Zypern nützt dir nichts, wenn das deutsche Finanzamt dich weiterhin als voll steuerpflichtig in Deutschland sieht. Schon ein nutzbares Zimmer in der Wohnung deiner Eltern (§ 8 Abgabenordnung sagt: jede Wohnung, die du dauerhaft nutzen kannst, gilt als dein Wohnsitz) oder ein zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten (§ 9 Abgabenordnung) reicht. Wenn dich beide Länder beanspruchen, entscheidet das Abkommen zwischen Deutschland und Zypern – mit einer festen Reihenfolge von Kriterien. Mehr dazu in unserem Artikel zur steuerlichen Ansässigkeit gegenüber dem deutschen Finanzamt.

Die 5 wichtigsten Tipps, damit du das schaffst

  1. Dokumentiere deine 60+ Tage vom ersten Tag an. Bordkarten, Hotelrechnungen, Kartenzahlungen, Roaming-Protokolle. Wer drei Jahre später sucht, findet nichts mehr.
  2. Sorg für eine echte Wohnung in Zypern. Beglaubigter Mietvertrag, Stromrechnung mit realistischem Verbrauch, Möbel. Ohne Wohnung kein Non-Dom.
  3. Mach dir ein extra Privatkonto bei einer zyprischen Bank. Nur für deine Ausgaben vor Ort. Damit ist der 60-Tage-Nachweis später trivial.
  4. Hol dir den Non-Dom-Bescheid schriftlich. Die Bestätigung von der zypriotischen Steuerbehörde ist dein wichtigstes Dokument. Heb sie wie deinen Pass auf.
  5. Räum auch in Deutschland sauber auf. Wohnung kündigen, kein Zimmer bei den Eltern behalten, abmelden. Sonst kassiert Deutschland weiter mit.

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